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3. Januar 2012: Die Mobilfunkrechnung – ein Buch mit sieben Siegeln

3. Januar 2012: Die Mobilfunkrechnung – ein Buch mit sieben Siegeln

Ach, in der „guten alten Zeit“ war ja alles so viel einfacher – meint man rückblickend. Da gab es mit der Deutschen Bundespost lediglich einen Telefonanbieter und die monatliche Abrechnung passte auf weniger als eine Seite. Es wurde seinerzeit höchstens noch unterschieden nach Orts- und Ferngesprächen und im Einzelfall tauchte mal eine Auslandsverbindung auf. Nun, das ist Geschichte.
Heute beherrschen eine Vielzahl von Telefongesellschaften, Resellern, Dienste- und Inhalteanbietern einen vielgestaltigen Telekommunikationsmarkt mit den unterschiedlichsten Geschäftsmodellen. Obwohl die Telefontarife durch den enormen Wettbewerbsdruck nachweislich gesunken sind, so hat der Verbraucher doch einen „Preis“ zu bezahlen: Vielfalt führt zu Komplexität!
Wenn schon die Produktverantwortlichen der Netzbetreiber Mühe haben in dem wuchernden Tarifdschungel den Überblick zu behalten, so kann es dem Verbraucher beim Blick auf seine Mobilfunkabrechnung nicht besser gehen. Vertragskunden, die vielleicht noch die Leistungen ihres abgeschlossenen Basistarifs kennen, kommen bei Zusatzpaketen und Exklusivleistungen häufig schon ins Straucheln. Da tauchen SMS- oder MMS-Posten auf, volumen- oder zeitbasierte Datentarife, Optionen für Blackberry- oder Exchange-Accounts, Nutzung von Sonderrufnummern oder Abonnements, geschweige denn die Gebühren alternativer Netzanbieter oder auch die Abrechnung von Leistungen eines Diensteanbieters wie partner & more. Auch ohne Einzelverbindungsnachweis umfasst eine typische Mobilfunkrechnung heute schon 3 bis 4 Seiten. Alle diese Leistungen können nur durch den Mobilfunkanbieter abgerechnet werden; er ist der alleinige Vertragspartner des Verbrauchers, nur über ihn kann der Kunde diesen Strauß von Angeboten beziehen.
So verwundert es immer wieder, wie wenig transparent gerade die Premium Voice Leistungen der partner & more – aber auch die anderer Drittanbieter – in der Mobilfunkrechnung aufgeschlüsselt werden. Obwohl jeder Mobilfunkbetreiber unterschiedliche Abrechnungsprozesse pflegt, so ist bei allen ein Mehr an Transparenz in der Rechnungstellung im Sinne eines vorbildlichen Verbraucherschutzes einzufordern, statt mit der wirkungslosen Sperrung des Anschlusses im Fall einer Zahlungsverweigerung zu drohen. Mit der Nennung des Dienstes/Diensteanbieters, der gewählten Kurzwahl, Verbindungszeit und –dauer bereits im Rahmen der Rechnungstellung würden 90% der heute noch eingehenden Reklamationen gar nicht erst entstehen. Ein Plus an Transparenz, dass allen Beteiligten zugutekommt, und vor allem ein berechtigter Anspruch des Verbrauchers, der es ihm ermöglicht die wachsende Komplexität der Telekommunikationswelt im Griff zu behalten.

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